Personen, insbesondere im vorgerückten Alter und alleinstehende Personen wollen für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit aufgrund Alters oder Krankheit in der Regel die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Um dies zu erreichen, muss eine verlässliche Vertrauensperson gefunden werden, die für den sog. „Vorsorgefall“ bevollmächtigt werden kann.
Gerade im Unternehmensbereich liegt der Schlüssel zum Erfolg jeder Testamentsvollstreckung in der Auswahl einer fachkundigen Vertrauensperson sowie der sachkundigen und vorausschauenden Testamentsgestaltung durch einen erfahrenen Praktiker.
Eine Testamentsvollstreckung wird von uns so professionell und konfliktfrei wie möglich durchgeführt, erfahren Sie hier mehr dazu.
Durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung über ein zum Nachlass gehörendes Unternehmen oder entsprechende Unternehmensbeteiligungen kann ein Betriebsinhaber oder Gesellschafter die Kontinuität im Unternehmen für einen gewissen Zeitraum auch über seinen Tod hinaus sicherstellen.
Die letztwillige Verfügung eines Unternehmers, sei es ein Testament, ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament ist der Schlüssel zu jeder gelungenen Unternehmensnachfolgeregelung. Lesen Sie hier mehr dazu.
Nicht selten wird im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung auch die Neuorganisation oder Optimierung der Unternehmensführung, die Erschaffung von Beirats- oder Aufsichtsgremien oder die Implementierung einer Unternehmensträgerstiftung erforderlich. Lassen Sie sich von uns, zu Ihrer individuellen Nachfolgelösung umfassend beraten.