Die letztwillige Verfügung eines Unternehmers, sei es ein Testament, ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament ist der Schlüssel zu jeder gelungenen Unternehmensnachfolgeregelung. Lesen Sie hier mehr dazu.
Nicht selten wird im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung auch die Neuorganisation oder Optimierung der Unternehmensführung, die Erschaffung von Beirats- oder Aufsichtsgremien oder die Implementierung einer Unternehmensträgerstiftung erforderlich. Lassen Sie sich von uns, zu Ihrer individuellen Nachfolgelösung umfassend beraten.