Personen, insbesondere im vorgerückten Alter und alleinstehende Personen wollen für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit aufgrund Alters oder Krankheit in der Regel die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Um dies zu erreichen, muss eine verlässliche Vertrauensperson gefunden werden, die für den sog. „Vorsorgefall“ bevollmächtigt werden kann.