Alle Gemeinnützigen wollen gerne erben. Damit aber gerade Sie als gemeinnützige Einrichtung Mittel aus dem Nachlass Ihrer Spender erhalten, müssen Sie diesen bereits zu Lebzeiten einen Mehrwert bieten und sie so an sich binden. Nur am Ende warten genügt eben einfach nicht. Erkennen Sie diese Voraussetzung, erkennen Sie Ihren Marktvorteil.
Personen, insbesondere im vorgerückten Alter und alleinstehende Personen wollen für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit aufgrund Alters oder Krankheit in der Regel die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Um dies zu erreichen, muss eine verlässliche Vertrauensperson gefunden werden, die für den sog. „Vorsorgefall“ bevollmächtigt werden kann.