DER WEG ZUR EIGENEN STIFTUNG


Der Weg zur eigenen Stiftung ist nicht weit. In sechs Schritten gelangen Sie mit der professionellen Unterstützung schnell an Ihr Ziel:

  • Schritt 1: Den Zweck der Stiftung festlegen. Bei der Stiftungszweckentwicklung stehen wir Ihnen gern zur Seite.
  • Schritt 2: Die Höhe des Vermögens bestimmen, das der Stiftung zur Verfügung gestellt werden soll.
  • Schritt 3: Die Stiftungssatzung von uns erstellen lassen.
  • Schritt 4: Die Satzung unterschreiben und bei den Behörden einreichen.
  • Schritt 5: Das Vermögen auf ein gesondertes Bankkonto der Stiftung übertragen.
  • Schritt 6: Mit der Umsetzung des Stiftungszwecks beginnen. 

Da Ihre Stiftung "ewig" lebt, ist es sinnvoll, die Stiftungsgründung gut vorzubereiten und die Satzung gemeinsam mit einem Experten zu erstellen - gründen Sie Ihre Stiftung von Anfang an solide und mit dem notwendigen Sachverstand. 

 

Wichtig: Die von unser hochspezialisierten Juristen maßgeblich mit entwickelte Satzung für treuhänderische Stiftungen in Verwaltung der Deutsche Stiftungsagentur bieten dem Stifter maximale Flexibilität. Er muss nur einen Entschluss fassen: Eine Stiftung mit einem bestimmten Vermögen gründen zu wollen. Alle anderen Regelungen sind jederzeit änderbar, so z.B. der Stiftungszweck, die Gremienstruktur, der Treuhänder etc.

 

Für die meisten Stifter ist die Stiftungsgründung einmalig; es wäre schade, wenn die erste und einzige Stiftungserrichtung in Ihrem Leben - durch unnötige Querelen während der Gründungsphase, aufwändigen Korrekturphasen nach der Errichtung und unliebsamen Missstimmungen unter den Organmitgliedern - zu einer negativen Erfahrung würde.

 

Die Gründung einer eigenen Stiftung ist - wie jede gute Tat - ein schönes, ein bewegendes Erlebnis. Wir helfen Ihnen gern, dass der Tag, an dem Sie Ihre Stiftung ins Leben rufen, zu einem Freudentag wird.