ERBSCHAFTS- UND ERBSCHAFTSTEUERPLANUNG DES UNTERNEHMERS


Die Grundlagen für eine auch steueroptimale und Ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Unternehmensnachfolgeregelung müssen häufig erst durch Umstrukturierung der über Jahre hinweg organisch gewachsenen in- und ausländischen Unternehmensbeteiligungen oder durch Umwandlung des Unternehmens selbst geschaffen werden. Nicht selten wird im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung auch die Neuorganisation oder Optimierung der Unternehmensführung, die Erschaffung von Beirats- oder Aufsichtsgremien oder die Implementierung einer Unternehmensträgerstiftung erforderlich. Unternehmerische, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Belange des Unternehmens, des Unternehmers und seiner Mitgesellschafter müssen hierbei aufeinander abgestimmt und mit den persönlichen und erbrechtlichen Erfordernissen individuellen Unternehmensnachfolgeregelungen in Einklang gebracht werden.

 

In erbschaftsteuerlicher Hinsicht kommt hinzu, dass es gilt, eine für die Unternehmens-nachfolge erbschaftsteuerlich optimale Vermögens- und Bilanzstruktur zu finden, die die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Unternehmens in Höhe von derzeit 85% oder sogar 100% gegebenenfalls erst möglich macht.

 

Wir unterstützen Sie, damit Sie Probleme erkennen, begrenzen und optimale Nachfolgelösungen finden- und umsetzen können.

 

Hinweis:

Die Deutsche Nachlass führt selbst keine Rechts- oder Steuerberatung durch, sondern berät und informiert nur zu ihren Dienstleistungen z.B bespricht die Voraussetzungen einer Testamentsvollstreckung. Weitere fachliche Hilfe für juristische Gestaltungen kann soweit gewünscht von den kooperierenden Kanzleien für Vermögensnachfolge "BRIDGES Kanzlei Wigand" oder "DN Deutsche Nachlass Rechtsanwalts GmbH" geleistet werden.