FAMILIENSTIFTUNG ALS UNTERNEHMENSSTIFTUNG


Die unternehmensverbundene Familienstiftung verbindet in der Regel die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf die Familienstiftung zum dauerhaften Erhalt des Unternehmens im Interesse der Familie mit der Versorgung der Stifterfamilie. D.h., die Unternehmensgewinne werden nicht gemeinnützigen Zwecken zugeführt, sondern stehen auf Dauer der Familie zur Verfügung.

 

Ein unbestrittener finanzieller Nachteil der Einbeziehung von Familienstiftungen in die Unternehmensnachfolge bestand bisher in dem Anfall von Schenkungsteuer bei der erstmaligen Vermögensübertragung. Auf Grund der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 können jedoch auch Stifter von Familienstiftungen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuiss einer 85%igen oder sogar 100%igen Reduzierung der auf die Einbringung des Unternehmens sonst anfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuer kommen. Dies wird zu einer Renaissance der unternehmensbezogenen Familienstiftungen führen.