FAQ: UNTERNEHMENSSTIFTUNG


Was ist eine Stiftung & Co. KG?

 

Neben der Beteiligungsträgerstiftung und der Unternehmensstiftung hat auch die Stiftung & Co. KG eine große praktische Bedeutung. Hierbei fungiert meistens eine Familienstiftung als alleiniger persönlich haftender Gesellschafter des Unternehmens, während die Unternehmerfamilie die Kommanditisten stellt. Damit bleibt das Unternehmen zwar wirtschaftlich im Eigentum der Unternehmerfamilie; durch die Einsetzung der Stiftung als Komplementärin wird jedoch gewährleistet, dass sich das Unternehmen unabhängig von den einzelnen Interessen künftiger Unternehmergenerationen entwickeln kann. Es kommt dadurch zu einer strikten Trennung von Geschäftsführungs- und Eigentümerstellung.

 

Beispiele bekannter Stiftungen und Co. KG’s sind:

  • Diehl Stiftung & Co. KG, Nürnberg
  • Bayerische Braustiftung J. Schorkhuber & Co. KG, München
  • Schickedanz Holding-Stiftung & Co. KG, Fürth
  • Addie Dassler-Stiftung & Co. KG, Herzogenaurach
  • Lidl & Schwarz Stiftung & Co. KG, Bad-Wimpen
  • Vorwerk Deutschland-Stiftung & Co. KG, Wuppertal

Ein weiterer Vorteil der Stiftung & Co. KG ist die erweiterte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Während bei der GmbH als Komplementärin grundsätzlich eine Durchgriffshaftung auf die beteiligten Gesellschafter in Betracht kommen kann, ist dies bei der Stiftung ausgeschlossen, da diese keine dahinter stehenden Gesellschafter hat. Dadurch bietet die Stiftung & Co. KG auch weitreichenden Schutz vor feindlichen Übernahmen. Dritte können auf Grund der Komplementärstellung der Stiftung nicht die Unternehmensführung erlangen.


Was ist eine Beteiligungsträgerstiftung?

 

Eine Beteiligungsträgerstiftung in Form einer gemeinnützigen Stiftung oder einer Familienstiftung hält im Rahmen ihres Stiftungsvermögens in der Regel alle oder wesentliche Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen.


Was ist eine Unternehmensträgerstiftung?

 

Eine Unternehmensträgerstiftung hält keine oder keine wesentlichen Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen, sondern betreibt ein bisher in der Rechtsform eines einzelkaufmännischen Gewerbebetriebs betriebenes Unternehmen unmittelbar selbst als Stiftung. Der Betrieb des Unternehmens stellt damit bei der gemeinnützigen Stiftung als Unternehmensträgerstiftung regelmäßig einen sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „dar“ mit der Folge, dass die aus dem Betrieb des Unternehmens erwirtschafteten Gewinne auch in der gemeinnützigen Stiftung steuerpflichtig sind.


Welche Zwecke kann eine Unternehmensstiftung verfolgen?

 

Eine unternehmensverbundene Stiftung kann sowohl gemeinnützige Zwecke verfolgen als auch als Familienstiftung den Zweck haben, im Wesentlichen der Versorgung der Familie des Stifters zu dienen. Auch gemeinnützige Zwecke, die in einem praktischen Bezug zum Gegenstand des Unternehmens stehen (z.B. Forschung und Entwicklung) sind möglich, wenn der Zweck der Stiftung im Übrigen nicht nur oder weitgehend dem Unternehmen, sondern der Allgemeinheit dient.


Welche Vorteile bietet die Gründung einer unternehmensverbundenen Stiftung?

 

Im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge dient die unternehmensverbundene Stiftung der Zersplitterung von Gesellschaftsanteilen und der weitgehenden Vermeidung von Erbstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge. Durch die Vermeidung von Abfindungs- oder Pflichtteilszahlungen an die nicht zur Unternehmensnachfolge berufenen Erben, kann mittelfristig der Bestand des Unternehmens abgesichert werden. Mittels einer Stiftung kann der Unternehmer dauerhaft das Unternehmen vor einem Verkauf oder der Aufnahme familienfremder Gesellschafter entgegenwirken.