STIFTUNGEN und

GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN


Nach allgemeiner Definition ist eine Stiftung eine organisatorisch verselbständigte Vermögensmasse, die auf Dauer einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Stiftungsarten, denen gemeinsam ist, dass ein Stifter

  • seinem Willen, eine Stiftung zu gründen, in einem Stiftungsgeschäft Ausdruck verleiht,
  • ein bestimmtes Vermögen dauerhaft
  • zur Erfüllung des von ihm bestimmten Stiftungszwecks zur Verfügung stellt
  • und eine dem Stiftungszweck angemessene Organisation schafft.

Stiftungen können sowohl privaten Interessen Einzelner (z.B. Familienstiftung) als auch öffentlichen Interessen der Allgemeinheit („gemeinnützige“ Stiftungen) dienen.

 

Mit einer Stiftung können die eigenen Ziele und Ideen über den Tod hinaus weiterverfolgt und das erworbene Vermögen zur Förderung eines wichtigen individuellen Zweckes eingesetzt werden. So denken immer mehr Menschen in Deutschland darüber nach, einen Teil ihres Vermögens einem guten Zweck zuzuführen oder das eigene Unternehmen durch Gründung einer Stiftung zur Vermeidung von erbrechtlichen Auseinandersetzungen einzubringen.

 

Die Deutsche Nachlass gründet als Testamentsvollstrecker im Jahr ca. 15 Stiftungen von Todes wegen. Sie unterstützt außerdem bundesweit vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema der eigenen Stiftung.

 

Lesen Sie mehr zu dem Thema in unserem Blog „Stiftung


WEITERE FRAGEN HABEN WIR IN UNSEREM STIFTUNG-FAQ FÜR SIE BEANTWORTET


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