WAS WIR FÜR IHRE SPENDER UND STIFTER TUN KÖNNEN


„Was passiert, wenn ich nicht mehr handeln kann, nach einem Schlaganfall, im Krankenhaus, wer kümmert sich um mich, ohne dass ich vom Betreuungsgericht gleich in ein Heim eingewiesen werde?“

 

Hier geht es um die persönliche und rechtliche Betreuung des Spenders im Krankheits- und Pflegefall als Betreuer oder Bevollmächtigter.

 

Erbschaftsfundraising durch Nachlassbetreuung - schon vor dem Erbfall!

 

Alle Gemeinnützigen wollen gerne erben. Damit aber gerade Sie als gemeinnützige Einrichtung Mittel aus dem Nachlass Ihrer Spender erhalten, müssen Sie diesen bereits zu Lebzeiten einen Mehrwert bieten und sie so an sich binden. Nur am Ende warten genügt eben einfach nicht. Erkennen Sie diese Voraussetzung, erkennen Sie Ihren Marktvorteil.

 

Wirkungsvolles Erbschaftsfundraising besteht anfangs aus zwei Schritten:

  1. Sie müssen der richtigen Zielgruppe Ihr Angebot zum Thema „Nachlassplanung“ „mitteilen“, besonders aber:
  2. praktische Lösungen für alle Nachlassfragen anbieten können. Sie müssen Ihre Spender „abholen“.

Aus langjähriger Beratungserfahrung können hier die folgende häufigsten Fragen von Spendern wiedergegeben werden:

 

  • „Was ist, wenn ich, z.B. aufgrund einer Krankheit oder meines Alters, nicht mehr handeln kann? Wer kümmert sich dann um mich?“
  • „Wer sorgt dafür, dass die Personen, die mir nahe stehen, einige Gegenstände aus meinem Haushalt erhalten, die ich Ihnen versprochen habe?“
  • „Wie kann ich diesen Personen möglichst steuerfrei Geld zukommen lassen, trotzdem aber mit dem Rest dem „……“ (gemeinnütziger Zweck) helfen?
  • „Wer kümmert sich um mein Haustier?“
  • „Wer kümmert sich um meine Beerdigung?“, usw.

DAS sind Fragen, die Senioren umtreiben und nicht die Frage, welche gemeinnützige Organisation vielleicht erben sollte. Machen Sie sich um Ihre Spender verdient! Helfen Sie diesen, oder helfen Sie ihnen, Hilfe zu erhalten. Nur so wird die „Erbschaftsspende“, die wichtigste aller Spenden, verdient.

 

Die Deutsche Nachlass bespricht mit Ihren Spendern deren Wünsche und persönlichen Vorstellungen über ein selbst bestimmtes Leben im Alter und vereinbart daraufhin mit diesen einen individuellen Vorsorgevertrag, in dem – je nach Wunsch – viele Details festgelegt werden können, beispielsweise für ihre Vermögensverwaltung, ihre Pflege in häuslicher Umgebung, eine etwaige Heimunterbringung oder ihre individuelle ärztliche Behandlung (Stichwort „Patientenverfügung“).

Im Falle der außerhäuslichen Pflege kann Pflegebetreuung und Kontrolle vorgenommen werden. Hierfür bedient sich die Deutsche Nachlass eines Netzwerkes von ausgebildetem Pflegepersonal und Medizinern, die die Qualität einzelner Einrichtungen prüfen, die oft hinter den eigenen Angaben zurückbleiben.