Die letztwillige Verfügung eines Unternehmers, sei es ein Testament, ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament ist der Schlüssel zu jeder gelungenen Unternehmensnachfolgeregelung. Hier zeigt sich, ob die erforderliche enge Abstimmung erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Aspekte gelingt. Nicht selten sind hier erbrechtliche Gestaltungen auf höchsten juristischen Niveau erforderlich, unter Berücksichtigung Ihrer wirklichen Wünsche und Vorstellungen. Testamente von den „Stange“ können jede Unternehmensnachfolge scheitern lassen. Besonderes Augenmerk muss beim Unternehmertestament auch auf der erbschaftsteuerlichen Optimierung der letztwilligen Vermögensnachfolge liegen, insbesondere der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Freibeträge, der Sicherstellung erbschaftsteuerlicher Begünstigungen für den Unternehmensnachfolger und vor allem auch der Vermeidung einkommensteuerlicher Nachteile durch den Testamentsvollzug. Hierzu gehört vor allem auch die Vermeidung der ungewollten Auflösung einer Betriebsaufspaltung in Folge der Erbauseinandersetzung. Aber auch familienrechtliche Aspekte spielen beim Unternehmertestament oft eine große Rolle, sei es im Hinblick auf die möglichst erbschaftsteuerfreie Versorgung des Ehegatten, die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Nachlasses bei minderjährigen Erben oder wenn es um die Gleichstellung der nicht in das Unternehmen nachfolgende Abkömmlinge geht.
Hinweis:
Die Deutsche Nachlass führt selbst keine Rechts- oder Steuerberatung durch. Fachliche Hilfe kann soweit gewünscht von den kooperierenden Kanzleien für Vermögensnachfolge "BRIDGES Kanzlei Wigand" oder "DN Deutsche Nachlass Rechtsanwalts GmbH" geleistet werden.